Ablauf der Ersteinschätzung

Für technische Produkte vor dem EU-Marktzugang. Prüfung auf erkennbare CE-Lücken, Dokumentationsrisiken und regulatorische Fehlannahmen vor dem Inverkehrbringen.

Bevor ein Produkt in Verkehr gebracht wird, sollte nicht intern vermutet, sondern fachlich geprüft werden, ob CE-relevante Lücken, Dokumentationsrisiken oder regulatorische Fehlannahmen vorliegen. Die Ersteinschätzung dient genau diesem Zweck: eine belastbare erste Einordnung für Hersteller mit realem Produkt, Marktdruck und Freigabeverantwortung.

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