In der Regel sind die Schritte, um ein Produkt mit dem CE-Kennzeichen zu versehen, folgende:
- Konformitätsbewertung: Der Hersteller muss eine Konformitätsbewertung durchführen, um sicherzustellen, dass das Produkt den geltenden EU-Richtlinien entspricht. Dies kann verschiedene Schritte wie Tests, Risikobewertungen und technische Dokumentation erfordern.
- Technische Dokumentation: Der Hersteller muss technische Dokumentation erstellen, die die Konformität des Produkts belegt. Diese Dokumentation muss auf Anfrage den zuständigen Behörden vorgelegt werden können.
- Konformitätserklärung: Der Hersteller oder sein bevollmächtigter Vertreter in der EU muss eine schriftliche Konformitätserklärung ausstellen, in der bestätigt wird, dass das Produkt den geltenden EU-Richtlinien entspricht.
- Anbringung des CE-Kennzeichens: Wenn das Produkt alle Anforderungen erfüllt, darf der Hersteller das CE-Kennzeichen auf dem Produkt anbringen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die spezifischen Anforderungen je nach Produktkategorie variieren können, da es verschiedene EU-Richtlinien gibt, die für unterschiedliche Arten von Produkten gelten. Die Einhaltung dieser Richtlinien und die ordnungsgemäße Anbringung des CE-Kennzeichens sind rechtliche Verpflichtungen und gewährleisten, dass das Produkt in der EU verkauft werden darf. Bei Nichteinhaltung können rechtliche Konsequenzen drohen. Hersteller sollten sich daher gut informieren und gegebenenfalls mit einem Fachmann für Produktsicherheit oder einer Zertifizierungsstelle zusammenarbeiten.