Niederspannungsrichtlinie (LVD)

Niederspannungsrichtlinie (LVD) 2014/35/EU
Die Niederspannungsrichtlinie (Low Voltage Directive – LVD, 2014/35/EU) regelt die Sicherheitsanforderungen für elektrische Betriebsmittel innerhalb der Europäischen Union. Ziel der Richtlinie ist der Schutz von Personen, Tieren und Sachwerten vor Gefahren durch elektrische Produkte.
Geltungsbereich
Die LVD gilt für elektrische Betriebsmittel mit einer Nennspannung zwischen:
- 50V – 1000V AC (Wechselspannung)
- 75V – 1500V DC (Gleichspannung)
Ausnahmen:
Die Niederspannungsrichtlinie findet keine Anwendung auf:
- Elektrische Betriebsmittel unter 50V AC oder 75V DC
- Funkanlagen (unterliegen der Funkanlagenrichtlinie – RED 2014/53/EU)
- Medizinprodukte (geregelt durch die MDR 2017/745)
- Explosionsgeschützte Produkte (geregelt durch die ATEX 2014/34/EU)
Produkte, die außerhalb des Spannungsbereichs der LVD liegen, können unter andere Richtlinien wie die EMV-Richtlinie (2014/30/EU) oder die Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) fallen.
Sicherheitsanforderungen gemäß LVD
Hersteller müssen sicherstellen, dass ihre Produkte bei ordnungsgemäßer Installation und Nutzung keine Gefahr für Personen oder Sachwerte darstellen. Die wichtigsten Anforderungen umfassen:
- Schutz vor elektrischem Schlag (direkt und indirekt)
- Kriech- und Luftstrecken gemäß geltenden Sicherheitsnormen
- Schutz gegen mechanische Gefahren (z. B. bewegliche Teile oder Gehäusefestigkeit)
- Sicherstellung thermischer Stabilität (kein Überhitzen oder Brandgefahr)
- Kennzeichnung von Anschlüssen und Sicherungen zur Vermeidung von Fehlbedienungen
- Beständigkeit gegenüber äußeren Einflüssen (Feuchtigkeit, Staub, Temperaturschwankungen)
Verpflichtungen des Herstellers
Ein Hersteller, der ein elektrisches Produkt innerhalb der EU in Verkehr bringt, muss folgende Anforderungen erfüllen:
1 Technische Dokumentation erstellen
- Konstruktionsunterlagen
- Prüfberichte (Sicherheitstests, Isolationsmessungen, Überlastschutz)
- Risikobewertung
2 Harmonisierte Normen anwenden
- EN 62368-1: Sicherheitsanforderungen für Audio-, Video- und IT-Geräte
- EN 60335-1: Sicherheitsstandards für Haushaltsgeräte
- EN 61010-1: Sicherheitsanforderungen für Mess- und Laborgeräte
3 EU-Konformitätserklärung (DoC) ausstellen
- Bestätigung der Einhaltung der LVD 2014/35/EU
- Dokument muss 10 Jahre lang aufbewahrt werden
4 CE-Kennzeichnung anbringen
- Das Produkt darf erst nach vollständiger Konformitätsbewertung mit CE gekennzeichnet und in Verkehr gebracht werden
Fazit
Die LVD 2014/35/EU ist die zentrale Sicherheitsrichtlinie für elektrische Betriebsmittel im Niederspannungsbereich. Sie stellt nur einen kleinen Teil der Gesamtprüfungen dar. Hersteller müssen alle Anforderungen erfüllen, harmonisierte Normen anwenden und eine vollständige technische Dokumentation vorlegen, um eine rechtskonforme CE-Kennzeichnung zu erhalten.
Bitte kontaktieren Sie vor der Anwendung einen Experten
Disclaimer
Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Als Berater unterstütze ich Hersteller und Inverkehrbringer bei der Umsetzung der Niederspannungsrichtlinie (LVD) 2014/35/EU, doch die endgültige Verantwortung für die Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen liegt immer beim Hersteller oder Inverkehrbringer.
Vor der Anwendung dieser Informationen sollte stets eine fachkundige Prüfung erfolgen. Es wird keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen. Diese Angaben basieren auf dem Stand von März 2025 und können sich durch neue gesetzliche Vorgaben oder Normänderungen ändern.